Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium stockt das niedrigschwellige Investitionsprogramm für von der Corona-Pandemie betroffene Gaststätten in Niedersachsen noch einmal um weitere 19 Millionen Euro auf. Das gab Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann heute in Hannover bekannt.
Das Förderprogramm stammt aus dem 120 Millionen Euro starken Sonderprogramm für Gastronomie und Tourismus des Landes und war ursprünglich mit einem Volumen von 25 Millionen Euro veranschlagt. „Offensichtlich haben wir mit dem Förderangebot die Bedarfe der Branche sehr gut abgebildet", sagt Minister Althusmann. „Schon zum Start des Programms lagen uns sehr schnell zahlreiche Anträge vor. Niedersachsen hat als einziges Bundesland mit Landesmitteln ein breit angelegtes Gesamtpaket für den Tourismus und die Gastronomie in dieser Größenordnung aufgelegt."
Aufgrund der hohen Antragszahlen hat das Wirtschaftsministerium zunächst die vollen 65 Millionen Euro, die aus dem Sonderprogramm für Gastronomie und Tourismus für die Gastronomie zur Verfügung standen, für diese Richtlinie zur Verfügung gestellt. Da das Programm weiter stark nachgefragt wurde, wurde das Volumen dann auf 75 Millionen Euro durch Umschichtung innerhalb des Sonderprogramms erhöht.
Minister Althusmann: „Angesichts des weiter sehr hohen Interesses an dem Förderprogramm habe ich heute veranlasst, dieses um weitere 19 Millionen Euro für die Gastronomieförderung zu erhöhen. Unser Ziel ist es, dass Gastronomen wieder investieren können. Die Gaststättenbranche leidet nach wie vor schwer unter den Folgen der Corona-Pandemie. Wir bieten den Betrieben zeitnahe Hilfe, damit Niedersachsen mit seinem attraktiven Tourismusangebot gut aus der Krise hervorgeht. Nur durch kontinuierliche Investitionen in Infrastrukturen, in Betriebe und die touristische Vermarktung bleiben Niedersachsen und seine Regionen als attraktives Tourismusland - auch mit Abstand - wettbewerbsfähig."
Die 19 Millionen Euro setzen sich aus Mitteln des Sonderprogramms Gastronomie und Tourismus zusammen, die noch nicht durch Anträge oder entsprechende Absichtserklärungen gebunden sind.
Hintergrund:
Das niedrigschwellige Förderprogramm richtet sich an Unternehmen des Gaststättengewerbes mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen. Unter anderem werden Investitionen in Umbauten, Erweiterungen oder sonstige Modernisierungen gefördert, die einen Bezug zu Covid-19 haben. Dazu zählen beispielsweise neue Lüftungs-, Hygiene- oder Spültechnik, Heizkonzepte für den Außenbereich oder Trennwände. Die Zuschüsse betragen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro.