Dr. Norbert Hemken, Vorstandsvorsitzender des Verbundes Norddeutscher Rehakliniken und Vorsitzender des Heilbäderverbandes Niedersachsen e. V., © Kurbetriebsgesellschaft Bad Zwischenahn mbH
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Ver­ges­se­ne Pa­ti­en­ten


  • Versorgung von Reha-Patienten dramatisch eingebrochen
  • VNR und HBV fordern Verlängerung des Rettungsschirms der Bundesregierung

Wer bekommt die notwendige Behandlung nach einem Krankenhausaufenthalt und wer muss darauf warten oder gleich ganz verzichten – mit gravierenden Folgen für die eigene Gesundheit? Vor dieser Entscheidung stehen aktuell zahlreiche Rehabilitationskliniken in ganz Deutschland. Durch die Corona bedingten notwendigen Hygienekonzepte und strengen Auflagen können nur rund zwei Drittel der Betten belegen werden. Trotzdem stellen viele Rehakliniken 100 Prozent ihrer Leistungen zur Verfügung. Jetzt wurde auch noch der Rettungsschirm der Bundesregierung für die Reha-Einrichtungen am 30. September beendet.

„Ein unhaltbarer Zustand“, sagt Dr. Norbert Hemken, Vorstandsvorsitzender des Verbundes Norddeutscher Rehakliniken und Vorsitzender des Heilbäderverbandes Niedersachsen e. V. „Wir appellieren mit Nachdruck an die Verantwortlichen, den Rettungsschirm zu verlängern. Nur so kann das Ende von vielen Reha-Einrichtungen in Deutschland verhindert werden.“  

Auch die in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG MedReha) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Reha-Leistungserbringer warnen vor den Folgen, wenn der Rettungsschirm im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung für die Reha-Einrichtungen nicht verlängert wird. Zahlreiche Reha-Einrichtungen hätten nach Aussage der AG MedReha die Einnahmeausfälle ohne Rettungsschirm nicht überlebt.

Die Bundesregierung verweist ihrerseits auf verschiedene Zuschläge für die Reha. „Damit ist das Kernproblem nicht gelöst“, ergänzt Dr. Norbert Hemken. Viele Aspekte seien hier nicht berücksichtigt. So ist beispielsweise eine Finanzierung für leere Betten nicht vorgesehen. Zuschläge für Sachkosten im Hygienebereich greifen nur für anwesende Patienten, nicht aber, wenn die Betten nicht belegt werden können. Für Verhandlungen mit den Krankenkassen fehlen die gesetzlichen Grundlagen.

Der Verbund Norddeutscher Rehakliniken und der Heilbäderverband Niedersachsen e. V. fordern daher einheitlich, die Ausgleichszahlungsregelung des § 111d Absatz 8 SGB V für stationäre Reha-Einrichtungen durch Rechtsverordnung über den 30. September 2020 hinaus zu verlängern oder Erlösausgleichsregelungen zu schaffen, analog des kürzlich beschlossenen Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) für Krankenhäuser. Gleichzeitig müssen dringend analoge Lösungen für ambulante Reha-Einrichtungen eingeführt werden, welche bislang im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen waren. 

„Am Ende stehen nicht nur die Rehakliniken vor einem Dilemma. Auch die Reha-Patienten werden einfach vergessen“, sagt Dr. Norbert Hemken. „Für einen Patienten, der direkt aus dem Krankenhaus kommt und nicht unmittelbar in die empfohlene Rehabilitation verlegt wird, kann dies gravierende Folgen haben. Und die langfristigen Kosten für unser Gesundheitssystem steigen.“

Heilbäderverband Niedersachsen e. V.

Kristina Lipps
Unter den Eichen 23
26160 Bad Zwischenahn
Telefon: 04403 61-9263

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