Weißer Garten Bad Zwischenahn, © Park der Gärten
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Pau­ken­schlag für Kur­or­te


Die Kur als wertvolle Investition in die eigene Gesundheit: Seit der Gesundheitsreform Mitte der 1990er Jahre haben viele Versicherte keinen Anspruch mehr auf diese zentrale Präventionsleistung. Das könnte sich jetzt ändern.

Der Deutsche Heilbäderverband e. V. und der Heilbäderverband Niedersachsen e. V. setzen sich seit vielen Jahren sehr entschlossen auf Bundesebene dafür ein, dass die Kur wieder als Pflichtleistung der Krankenkassen anerkannt wird. Ein neuer Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) des Bundesministeriums für Gesundheit hat den Ball aufgenommen und beschreibt, das ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten zukünftig von Ermessens- in Pflichtleistungen der Krankenkassen umgewandelt werden sollen. Der entsprechende Kabinettsbeschluss liegt vor.

 „Jetzt gilt es, den Elfmeter sicher und zeitnah zu verwandeln“, sagt Dr. Norbert Hemken, Vorsitzender des Heilbäderverbandes Niedersachsen e. V. „Wann könnte ein positives Votum durch den Deutschen Bundestag für diese Beschlussvorlage wichtiger sein, als in der heutigen Zeit.“ Damit verweist Dr. Norbert Hemken auf die enormen persönlichen Belastungen jedes einzelnen in den Jahren der Pandemie. Der Entwurf rücke die ureigene Kompetenz der Kurorte wieder in den Vordergrund. Die Kur- und Heilbäder in Niedersachsen seien mit ihrer hohen medizinischen Kompetenz und einer ausgezeichneten Infrastruktur zukunftsfähig aufgestellt – für die Gesunderhaltung jedes einzelnen. Von der Kur als Kassenleistung profitiere am Ende die gesamte Bevölkerung.

Zum Vergleich: Noch vor der Gesundheitsreform Mitte der 1990er Jahre wurden bundesweit rund 900.000 ambulante Kuren verschrieben. Danach mussten sich die Kurgesellschaften praktisch neu erfinden. Im Jahr 2019 gab es bundesweit nur rund 30.000 ambulante Vorsorgeleistungen, in Niedersachsen nur rund 4.000. Dadurch, dass die ambulante Vorsorgeleistung durch das neue Gesetz zu einer Pflichtleistung der Krankenkassen wird, würden sich diese Zahlen erholen.

„Ob heilklimatischer Kurort, Moorheilbad, Mineralheilbad oder Thermalheilbad - die deutschen Heilbäder und Kurorte sind europaweit qualitätsführend und gelten als Kompetenzzentren für Prävention und Gesundheit“, sagt Dr. Norbert Hemken. „Unsere Aufgabe wird es sein, die Kur als Pflichtleistung einer möglichst breiten Bevölkerungsschicht bekannt zu machen.“

Heilbäderverband Niedersachsen e. V.

Kristina Lipps
Unter den Eichen 23
26160 Bad Zwischenahn
Telefon: 04403 61-9263

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