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Kur als Kas­sen­leis­tung


Gesetzlich Versicherte können aufatmen – und das in einem der 43 hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern in Niedersachsen. Denn: die ambulante Vorsorgeleistung, früher Badekur genannt, wird wieder zur Pflichtleistung der Krankenkassen. Am Freitag, 25. Juni 2021, hat auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) des Bundesministeriums für Gesundheit zugestimmt. Damit haben Versicherte in ganz Deutschland schon bald einen gesetzlichen Anspruch auf einen dreiwöchigen Aufenthalt mit effektiven Präventionsmaßnahmen in einem anerkannten Kurort.

„Eine großartige Nachricht für tausende Menschen“, sagt Dr. Norbert Hemken, 1. Vorsitzender des Heilbäderverbandes Niedersachsen. „Der Deutsche Heilbäderverband und der Heilbäderverband Niedersachsen haben sich seit vielen Jahren sehr entschlossen auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die Kur wieder als Pflichtleistung der Krankenkassen anerkannt wird. Jetzt wurde der Elfmeter verwandelt.“

Und auch der Zeitpunkt könnte nicht passender sein. So haben die enormen persönlichen Belastungen jedes einzelnen in den Jahren der Pandemie stark zugenommen. Die Aufgabe der Kur- und Heilbäder in Niedersachsen ist es jetzt, mit ihrer hohen medizinischen Kompetenz und einer ausgezeichneten Infrastruktur, die Kur als Pflichtleistung einer möglichst breiten Bevölkerungsschicht bekannt zu machen und auch den Ärzten außerhalb der Kurorte zu zeigen, was Kurortmedizin bei modernen Zivilisationskrankheiten zu leisten vermag. „Wir erwarten, dass mittelfristig wieder rund 250.000 Maßnahmen pro Jahr bundesweit und anteilig mindestens 50.000 ambulante Vorsorgemaßnahmen in den Heilbädern und Kurorten in Niedersachsen durchgeführt werden können“, ergänzt Dr. Norbert Hemken. Dies bedeute für Niedersachsen gleichzeitig ein Plus von einer Million Übernachtungen.

Zum Vergleich: Noch vor der Gesundheitsreform Mitte der 1990er Jahre wurden bundesweit rund 900.000 ambulante Kuren verschrieben. Danach mussten sich die Kurgesellschaften praktisch neu erfinden. Im Jahr 2019 gab es bundesweit nur rund 30.000 ambulante Vorsorgeleistungen, in Niedersachsen nur rund 4.000.

„Die Kurorte bekommen durch das Gesetz ihre ureigene Kompetenz zurück“, sagt Dr. Norbert Hemken. „Am Ende profitieren davon Mensch und Wirtschaft gleichermaßen.“ So seien neben der Gesunderhaltung zahlreiche positive Effekte durch die steigenden Aktivitäten in den Kur- und Heilbädern unter anderem in Bezug auf den touristischen Umsatz, die Wertschöpfungssteigerung der Akteure und Einrichtungen sowie der Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze zu erwarten.

Eine Herausforderung sei es, die Kur- und Heilbäder in Niedersachsen gut auf den zu erwartenden Gästezuwachs vorzubereiten. Der Heilbäderverband Niedersachsen hat dazu bereits neue Projekte angeschoben und wird seine Mitglieder entsprechend begleiten.

© Heilbäderverband Niedersachsen e. V. 

Heilbäderverband Niedersachsen e. V.

Ilka Lemkemeyer
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