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IH­KN: „5-Stu­fen-Plan plan­bar ge­stal­ten“


Die IHK Niedersachsen (IHKN) begrüßt die seit Montag geltenden Lockerungen für die Gastronomie, Hotellerie und Outdoor-Freizeiteinrichtungen. „Wir freuen uns, dass die Landesregierung ihren angekündigten 5-Stufen-Plan für eine Rückkehr zur Normalität konsequent umsetzt und bei den Auflagen für Gastronomiebetriebe nachgebessert hat“, so IHKN-Hauptgeschäftsführer Hendrik Schmitt.

Neu ist seit Montag, dass Beherbergungsbetriebe wieder öffnen dürfen. Die vom Land vorgegebene Belegungsgrenze von maximal 60 Prozent erschwere sicherlich einen wirtschaftlichen Betrieb, sei aber als erster, befristeter Schritt zu akzeptieren, so der Tourismussprecher der IHKN, Arno Ulrichs. Wichtig sei, dass die Hotellerie nicht zusätzlich mit der für Ferienwohnungen und Ferienhäuser geltenden, zunächst auch für die Beherbergungsbetriebe geplanten 7-Tage-Wiederbelegungsfrist belastet wurde. In der nächsten Lockerungsstufe sollte dann aber dringend auf die Kapazitätsbegrenzung verzichtet und auch hier – wie in der Gastronomie – allein auf Hygiene- und Abstandsregeln abgestellt werden.

Auch für die Gastronomie gibt es eine Erleichterung: Mit der neuen Verordnung ist die Begrenzung auf maximal 50 Prozent der Plätze weggefallen – die Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiterhin. „Es ist vollkommen richtig, hier auf die Abstandsregeln abzustellen und nicht auch noch auf die Sitzplatzanzahl“, so Schmitt. „Eine weitere Lockerung bedeutet dies für viele Betriebe jedoch nicht.“ Denn auch die zwei Meter Abstand zwischen den Tischen führen in den allermeisten Fällen noch zu Einschränkungen, jedoch orientieren sich diese dann an den Begebenheiten vor Ort. Statt eines pauschalen Verbotes erhielten die Gastronomen z. B. durch Nutzung weiterer Räume oder Außenflächen die Möglichkeit, flexibler zu reagieren. Dennoch bedeutet dies für den Großteil der Betriebe weitere Umsatzverluste.  

Mit Blick auf weitere Öffnungen im Rahmen des 5-Stufen-Plans betont die IHKN, dass die Betriebe einen gewissen zeitlichen Vorlauf benötigten, um die Öffnung und Umsetzung bestimmter Maßnahmen vorbereiten und realisieren zu können. So benötige ein Hotel im Schnitt zehn Tage, um wieder hochzufahren – diese Zeit habe bei der jetzigen Lockerungsstufe den Betrieben nicht zur Verfügung gestanden. Arno Ulrichs: „Wir sprechen uns daher dafür aus, dass die Landesverordnungen zukünftig mindestens eine Woche vor dem In-Kraft-Treten veröffentlicht werden, ohne dass dadurch Lockerungen verzögert oder nur schrittweise in Kraft treten.“ Wichtig sei, dass die Regelungen in Stufe vier und fünf des Stufenplans inhaltlich konkretisiert und mit einer planbaren Zeitschiene hinterlegt würden.

Die IHKN weist zudem darauf hin, dass es noch immer eine Reihe von Betrieben gebe, die derzeit aufgrund der staatlichen Regelungen komplett geschlossen seien – etwa Bars, Kneipen, Diskotheken sowie Bustouristikbetriebe und der überwiegende Teil der Veranstaltungs- sowie Freizeitbranche. Auch diesen Betrieben sollte sehr zeitnah eine klare Perspektive aufgezeigt werden. Viele von ihnen seien in der Lage, die geforderten Hygiene- und Abstandsregeln umzusetzen und sollten daher in der nächsten Öffnungsstufe mitberücksichtigt werden.

Solange Betriebe nur eingeschränkt oder gar nicht öffnen dürften, seien weitere staatliche Hilfen erforderlich. Die erste Soforthilfe von Bund und Land sei nach zehn Wochen des Shut-downs längst aufgebraucht. „Für diese Unternehmen brauchen wir dringend einen Rettungsschirm, der grundsätzlich gesunden Unternehmen das Überleben sichert“, so Hendrik Schmitt. Die vom Bund skizzierte Überbrückungshilfe wäre dazu ein erster wichtiger Baustein.

IHK Niedersachsen

Martina Noske
Schiffgraben 57
30175  Hannover
Telefon: 0511 920 901 20

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